Finanzierung

Der Begleitaufwand und die damit verbundenen Kosten werden bei einem Erstgespräch mit den zuweisenden Stellen (Sozialzentren, Jugendsekretariate, Jugend- und Familienhilfe) und den Eltern durch eine schriftliche Kostengutsprache vereinbart.

Die Begleitkosten entsprechen den aktuellen Tarifnormen in Zürich, welche durch die SPFA (= Sozialpädagogische Familienbegleitung) ebenfalls angewendet werden.